Die AGB der we-insure GmbH

we-insure GmbH



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen der we-insure GmbH zur Ausführung der Tätigkeiten als Versicherungsmakler, gültig ab 1. Okt. 2016.

1. we-insure GmbH - Ihr Versicherungsmakler

we-insure GmbH ist eine ungebundene Versicherungsvermittlerunternehmung für alle Versicherungszweige. Sämtliche we-insure GmbH Kundenberater verfügen über die notwendige Registrierung zur Ausübung der Brokerdienstleistungen im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung.

2. Vertragsgegenstand

Der Kunde beauftragt die we-insure GmbH im Sinne einer auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Geschäftsbeziehung mittels separater Maklervereinbarung mit der laufenden Betreuung seiner Versicherungen. Die hiernach aufgeführten Bestimmungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Maklermandats, welches nur durch ein von beiden Vertragsparteien unterzeichnetes Dokument abgeändert oder ergänzt werden kann.

3. Dienstleistungen der we-insure GmbH Versicherungsmakler

Die we-insure GmbH wird beauftragt, im Namen des Kunden mit diversen Versicherungsgesellschaften zu verhandeln, Offerten einzuholen und, nach Genehmigung durch den Kunden, die Versicherungen zu platzieren und zu verwalten. Die we-insure GmbH berät und betreut den Kunden in allen Versicherungsbereichen, die Bestandteil des Maklermandats bilden; d.h. unter anderem in der Risiko- und Versicherungsanalyse, bei der Bestimmung des Versicherungsbedarfs, bei der Platzierung und der laufenden Betreuung der Versicherungen, sowie bei der Unterstützung und Begleitung im Schadenfall gegenüber den Versicherern. Die Beratung der Betreuer der we-insure GmbH beruhen auf langjähriger Berufserfahrung als Versicherungsmakler.

4. Entschädigung als Versicherungsmakler

Für die Erbringung der Dienstleistungen gemäss Ziffer 3 wird die we-insure GmbH mit einer marktüblichen Courtage, welche durch den Versicherer bezahlt wird, entschädigt. Andere Entschädigungsformen, welche über die üblichen Dienstleistungen innerhalb des Maklermandats hinausgehen, sind zwischen den Vertragsparteien separat, schriftlich zu vereinbaren. Für weitergehende Zusatzdienstleistungen, welche auf Wunsch des Kunden erbracht werden, wird die we-insure GmbH mit dem Kunden vorgängig ein separates Honorar vereinbaren. Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsmakler sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen (Art. 18 Ziffer 18 MWSTG). Entschädigungen für Dienstleistungen auf Honorarbasis gelten bei einer allfälligen Praxisänderung der Eidgenössischen Steuerverwaltung unter Vorbehalt einer Mehrwertsteuernachforderung. Für die korrekte Abführung allfälliger Steuern des Kunden, wie z.B. Versicherungssteuern übernimmt die we-insure GmbH keine Haftung.

5. Zusammenarbeit zwischen Versicherern und we-insure GmbH

Die verfügt über Zusammenarbeitsvereinbarungen mit allen wesentlichen, in der Schweiz ansässigen Versicherungsgesellschaften - nachfolgend Versicherer genannt - (inkl. Krankenkassen und registrierte Gemeinschafts-/Sammelstiftungen), ist aber im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung weder rechtlich, noch wirtschaftlich, noch auf andere Weise an ein Versicherungsunternehmen gebunden. Die Risikoidentifikation sowie Schadenbehandlung und Schadenerledigung besorgt der zuständige Versicherer im Einvernehmen mit we-insure GmbH. Auf Wunsch des Kunden unterstützt und begleitet die we-insure GmbH den Kunden bei der Schadenbehandlung und Schadenerledigung. Das Inkasso der Prämie erfolgt direkt durch den Versicherer.

6. Kundenbetreuung

Zu Beginn der Zusammenarbeit mit dem Kunden wird für die Betreuung seiner Versicherungen in der Regel ein Kundenbetreuer ernannt, welcher diesem als direkte Ansprechperson zur Verfügung steht und dessen gesamte Kundenbetreuung übernimmt. Die we-insure GmbH im Maklermandat als Vertragspartei aufgeführt, ist Anlaufstelle im Sinne von Art. 45 Abs. 1 lit. d VAG.

7. Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit

Die we-insure GmbH leistet Gewähr, dass deren Mitarbeitende ihnen anvertraute Daten gemäss den Grundsätzen des schweizerischen Rechts über den Datenschutz behandeln. Anhand einer Emailvereinbarung willigt der Kunde schriftlich ein, künftig auch Daten elektronisch zu übermitteln. Der Kunde stimmt somit auch einer Bearbeitung der Daten durch die we-insure GmbH mittels von Versicherern angebotenen Internetapplikationen zu, welche der vereinfachten administrativen Betreuung der Policen dienen. Sämtliche im Rahmen der Vertragsführung erlangten Daten des Kunden, sowie Angaben betreffend dessen Geschäftstätigkeit, werden vertraulich behandelt und einzig zum Zwecke der Ausübung der Maklervereinbarung bearbeitet. Datenträger werden bei we-insure GmbH unter Verschluss gehalten und sind lediglich den Mitarbeitenden der we-insure GmbH zugänglich. Gegenüber unbeteiligten Dritten wird uneingeschränkt über den Bestand des Vertragsverhältnisses hinaus striktes Stillschweigen gewahrt. Davon ausgenommen ist eine Weiterleitung der Daten an die Versicherer zwecks Ausschreibung, bzw. Erneuerung der Policen sowie im Zusammenhang mit Schadenfällen.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Maklervereinbarung untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist der Firmensitz der we-insure GmbH.


Mönchaltorf, 20. Januar 2024